1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Leistungen des FSC Calw gegenüber Mitgliedern, Gästen, Ausbildungsteilnehmenden, Tandemsprung-Gästen oder Nutzenden des Sprungbetriebs („Teilnehmer“).
1.2 Abweichende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, der FSC Calw hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3 Mitgliedschafts-, Ausbildungs-, Tandemvertrag oder sonstige Nutzungsvereinbarung sowie die Beitrags- bzw. Preislisten des Vereins bilden zusammen mit diesen AGB den Vertrag.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Verein bietet folgendes:

Ausbildung zum Fallschirmspringer nach den Regularien des Deutscher Fallschirmsport Verband (DFV) (AFF) sowie Tandemsprünge.
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag (Mitgliedschaftsvertrag, Ausbildungsvertrag) und die zugehörigen Preis- und Leistungslisten.

Vereinsmitgliedschaft (aktiv, zweitmitglied, passiv) im FSC Calw.

Nutzung des Sprungplatzes, Teilnahme am Sprungbetrieb.


3. Beitrag und Preise

3.1 Die aktuell gültigen Beiträge für Mitgliedschaften (z. B. Erstmitglied, Zweitmitglied, passiv) sowie Kosten für Tandem-Sprünge und Ausbildung sind auf der Webseite des Vereins ausgewiesen.
3.2 Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit erforderlich.

4. Mitgliedschaft und Teilnahmebedingungen

4.1 Der Verein hält unterschiedliche Mitglieds-Typen vor (z. B. aktive Mitglieder, Zweitmitglieder, passive Mitglieder).
4.2 Für aktive Teilnahme am Sprungbetrieb oder Ausbildungsbetrieb ist eine gültige Mitgliedschaft im Verein erforderlich (bzw. je nach Leistungsart eine Vereinbarung mit dem Verein als Partner). Z. B. beim Tandemsprung: „Beim FSC Calw dürfen ausschließlich Mitglieder einen Tandemsprung … absolvieren. Ein Tandemsprung wird deshalb auch als Level 0 … der Ausbildung bezeichnet.“
4.3 Der Teilnehmer verpflichtet sich, die vom Verein vorgegebenen Sicherheitsregeln, Ausbildungs- und Sprungbestimmungen sowie die Anweisungen des Lehr- und Betriebspersonals zu befolgen.

5. Vertragsschluss, Kündigung

5.1 Der Vertrag kommt mit Annahme der Anmeldung durch den Verein zustande (schriftlich oder elektronisch) und mit Zahlung des ersten Beitrags bzw. der ersten Leistung.
5.2 Beiträge für eine Mitgliedschaft sind jährlich im Voraus zu entrichten, sofern nicht anders vereinbart.
5.3 Eine ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft ist jährlich zum 31. Oktober möglich, sofern im Mitgliedschaftsvertrag oder der Vereinssatzung keine anderen Fristen geregelt sind. Eine außerordentliche Kündigung ist nur aus wichtigem Grund zulässig (z. B. grobe Verletzung der Vereinsregeln, Sicherheitsverstöße).
5.4 Vertrags- bzw. Teilnahmeverhältnisse (z. B. Ausbildungs- oder Tandemverträge) können zusätzlich gesondert geregelt sein.

6. Gutscheine

6.1. Für Tandemsprünge, Videoaufnahmen und Kurse können Sie Gutscheine erhalten. Diese sind nicht personalisiert und frei übertragbar.
6.2 Wir erstatten in keinem Fall (außer der gesetzlichen Frist von 2 Wochen) für von Ihnen bezahlte Gutscheine Gelder zurück.
6.3 Die Gültigkeitsdauer der Gutscheine beträgt 3 Jahre. Gerechnet werden die 3 Jahre ab dem Ende des Ausstellungsjahres (§§195, 199 BGB).

7. Ausbildung und Sprungbetrieb

7.1 Die Ausbildung zum Fallschirmspringer erfolgt nach den Richtlinien des DFV.
7.2 Die Termine, Orte, Bedingungen, Mindestteilnehmerzahlen und ggf. Zusatzkosten ergeben sich aus dem jeweiligen Ausbildungsvertrag.
7.3 Für die Teilnahme am Sprungbetrieb gelten die Platzordnung, Betriebszeiten, technische Vorgaben und Freigaben des Vereins und der zuständigen luftfahrtrechtlichen Stellen. Z. B. Sprungbetrieb am Standortübungsplatz Calw auf militärischem Gelände, besondere Anfahrts- und Zugangsbedingungen.
7.4 Der Ausbildungsvertrag kann besondere Regelungen zur Leistungs- und Lizenzprüfung, Rücktritts- oder Abbruchmöglichkeiten enthalten.

8. Tandemsprünge

8.1 Tandemsprünge werden als Einstiegsmöglichkeit angeboten. Beim FSC Calw gilt eine Gewichtsbegrenzung von 95 kg inkl. Kleidung, Mindestgröße 1,40 m, Maximalgröße 1,95 m, keine Schwangerschaft, etc.
8.2 Mit dem Tandemsprung wird eine Vereinsmitgliedschaft für ein Jahr begründet – dies ist im Tandempreis enthalten.
8.3 Der Ablauf wird durch den Verein vor dem Sprung erläutert (Einweisung, Ausrüstung, Flug, Freifall, Schirmfahrt, Landung).
8.4 Rücktritt oder Stornierung: Es gelten die im Tandemvertrag angegebenen Bedingungen (z. B. wetterbedingte Absage, gesundheitliche Ausschlusskriterien). Es dürfen keine alkoholischen Getränke mindestens 12 h vor dem Sprung zu konsumiert werden.

9. Leistungsstörung

9.1 Kann eine vertraglich vereinbarte Leistung aus Gründen, die der Verein nicht zu vertreten hat (z. B. wetterbedingter Sprungausfall, technische Ausfälle) nicht erbracht werden, so werden alternative Termine angeboten.
9.2 Im Falle höherer Gewalt oder behördlicher Anordnung kann der Verein Leistungen aufschieben oder absagen; Ansprüche des Teilnehmers auf Ersatz darüber hinausgehender Schäden sind ausgeschlossen.

10. Geheimhaltung und Nutzung von Medien

10.1 Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass während der Ausbildung, beim Sprung oder beim Vereinsbetrieb Foto- und Videoaufnahmen gemacht werden können, sofern dies im Rahmen der Vereins- und Werbetätigkeit erfolgt.
10.2 Der Verein ist berechtigt, diese Aufnahmen zur Vereins- und Werbezwecken zu nutzen. Sollte eine Nutzung durch den Teilnehmer oder Dritte erfolgen, bedarf dies der Zustimmung des Vereins.

11. Änderung der AGB

Der Verein ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies für den Teilnehmer zumutbar ist. Der Verein wird Änderungen mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten ankündigen. Widerspricht der Teilnehmer der Änderung nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungsankündigung, gelten die Änderungen als genehmigt. Bei wesentlichen Änderungen steht dem Teilnehmer das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.2 Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Vereins.